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   BGH, 03.02.1978 - V ZR 79/75   

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https://dejure.org/1978,2199
BGH, 03.02.1978 - V ZR 79/75 (https://dejure.org/1978,2199)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1978 - V ZR 79/75 (https://dejure.org/1978,2199)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1978 - V ZR 79/75 (https://dejure.org/1978,2199)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2201
  • MDR 1979, 128
  • DVBl 1979, 73
  • DB 1978, 2070
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.09.1968 - IV C 195.65

    Verhältnis zwischen Bundesrecht und Landesrecht - Bundeseinheitliche Regelung des

    Auszug aus BGH, 03.02.1978 - V ZR 79/75
    Er hält diese gesetzliche Beschränkung des Gemeingebrauchs auf Verkehrszwecke aber für unwirksam, soweit sie den durch Art. 14 Abs. 1 geschützten Kern des Anliegergebrauchs betrifft (Hinweis auf BVerwGE 30, 235).

    Man mag die Werbung durch ein Wirtshausschild in Auslegerform als "ein Bedürfnis, das aus dem Grundstück und seiner rechtmäßigen und den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Benutzung hervorgeht", verstehen können (BVerwGE 30, 235; BVerwG NJV 1975, 357; 1977, 1789).

  • BGH, 10.12.1958 - V ZR 70/57

    Zuteilung von Siedlungsland. Gleichheitssatz

    Auszug aus BGH, 03.02.1978 - V ZR 79/75
    Ob einem Eingriff in diesen Kernbestand des herkömmlichen gesteigerten Anliegergebrauchs durch verfassungskonforme Anwendung der §§ 18, 19 LStrG (vgl. BGHZ 29, 76; BGH NJW 1975, 1880) zu begegnen oder durch entsprechende Anwendung des § 16 LStrG Rechnung zu tragen wäre, braucht hier nicht erörtert zu werden.
  • BGH, 23.06.1975 - III ZR 55/73

    Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung - Entschädigung wegen eines

    Auszug aus BGH, 03.02.1978 - V ZR 79/75
    Ob einem Eingriff in diesen Kernbestand des herkömmlichen gesteigerten Anliegergebrauchs durch verfassungskonforme Anwendung der §§ 18, 19 LStrG (vgl. BGHZ 29, 76; BGH NJW 1975, 1880) zu begegnen oder durch entsprechende Anwendung des § 16 LStrG Rechnung zu tragen wäre, braucht hier nicht erörtert zu werden.
  • BGH, 28.10.1982 - III ZR 71/81

    Enteignung - U-Bahnbau - Straßenführung - Anliegerbetrieb - Verkehrsführung -

    Darüber hinaus ist der Anlieger gegen eine Änderung der Verkehrsführung auf der Anliegerstraße oder gegen eine Verkehrsbeschränkung nicht geschützt, sofern nur die angemessene Nutzung des Grundstücks nach Maßgabe der prägenden Situation der Umgebung gewährleistet bleibt (vgl. u. a. BGHZ 70, 212 (218 f.) = NJW 1978, 373 m. w. Nachw.; BGH, NJW 1978, 2201; BVerwGE 54, 1 = NJW 1977, 1789).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2008 - 1 S 154.07

    Sondernutzung einer öffentlichen Straße durch Werbebanner an einer Brücke

    Er käme sonst in den kostenlosen Genuss einer nachhaltigen Sondernutzung der Straße und würde insoweit das gesetzliche Regelwerk aus den Angeln heben (zur Rechtmäßigkeit einer Entgeltforderung für die Sondernutzung eines Anliegers vgl. auch BGH, Urteil vom 3. Februar 1978 - V ZR 79/75 -, NJW 1978, 2201 [2202]).
  • BGH, 27.11.1986 - III ZR 238/85

    Eingeschränkte Erreichbarkeit eines gewerblich genutzten Grundstücks wegen

    Darüber hinaus ist der Anlieger gegen eine Änderung der Verkehrsführung auf der Anliegerstraße oder gegen eine Verkehrsbeschränkung nicht geschützt, sofern nur die angemessene Nutzung des Grundstücks nach Maßgabe der prägenden Situation der Umgebung gewährleistet bleibt (vgl. u.a. Senatsurteil BGHZ 70, 212, 218 f. m.w.Nachw.; BGH Urteil vom 3. Februar 1978 - V ZR 79/75 = NJW 1978, 2201; BVerwGE 54, 1 [BVerwG 29.04.1977 - IV C 15/75] ).
  • BGH, 30.05.1983 - III ZR 22/82

    Entschädigungen für den entzogenen Grund und Boden - Bemessung der Höhe einer

    Darüber hinaus ist der Anlieger gegen eine Änderung der Verkehrsführung auf der Anliegerstraße oder gegen eine Verkehrsbeschränkung nicht geschützt, sofern nur die angemessene Nutzung des Grundstücks nach Maßgabe der prägenden Situation der Umgebung gewährleistet bleibt (vgl. u.a. Senatsurteil BGHZ 70, 212, 218 f. m.w.Nachw.; BGH Urt. vom 3. Februar 1978 - V ZR 79/75 - NJW 1978, 2201; BVerwGE 54, 1 [BVerwG 29.04.1977 - IV C 15/75]).
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